BSG - Urteil vom 24.04.1991 (9a/9 RVg 1/89)
I Der damals 11 Jahre alte Kläger, der auf einem Freigelände zwischen Miethäusern spielte, wurde am 2. Januar 1983 verletzt, weil er - auf den Zuruf 'fang mal!' - einen gezündeten Knallkörper auffing, der ihm aus einem [...]