BAG - Urteil vom 31.10.1990 (4 AZR 114/90)
Der Kläger steht seit 1985 als Redakteur in den Diensten der Beklagten, die einen Verlag betreibt. In der Zeit von Dienstag, dem 15. März bis Freitag, dem 18. März 1988, war der Kläger auf einer Dienstreise tätig. [...]