BSG - 23.02.1989 (11/7 RAr 103/87)
»Das LSG meint [zu Unrecht], der Kl. müsse sein Begehren, die Unwirksamkeit der Untersagungsverfügung klarzustellen und den Rechtsschein eines wirksamen Verwaltungsaktes zu beseitigen, im Wege eines Antrags auf [...]