LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.01.2017 (L 2 AS 441/15 B)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die [...]