LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.01.2013 (5 Ta 197/12)
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.10.2012 aufgehoben und das Kostenfestsetzungsverfahren an das Arbeitsgericht zurückverwiesen. Das Arbeitsgericht wird [...]