BGH - Beschluss vom 29.09.2009 (1 StR 375/08)
Dem gerichtlich bestellten Verteidiger, Rechtsanwalt G. aus Wuppertal, wird für die Revisionshauptverhandlung anstelle der gesetzlichen Gebühr eine Pauschgebühr in Höhe von 500,-- EUR bewilligt. Mit Verfügung des [...]