KG - Beschluss vom 05.01.2006 (1 W 258/05)
Nachdem die Parteien das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war nur noch über die Kosten gemäß § 91a ZPO zu entscheiden. Sie sind nach § 92 Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben. 1. [...]