LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 26.01.2005 (4 Ta 282/04)
I. Im Ausgangsverfahren wurde der Klägerin durch Beschluss vom 11.10.2004 Prozesskostenhilfe versagt mit der Begründung, die Klägerin verfüge nach ihren eigenen Angaben über ein Einkommen, welches sie in die Lage [...]