VGH Bayern - Beschluss vom 26.07.2000 (25 C 98.473)
Die Beschwerde, mit der beantragt wird, den vom Verwaltungsgericht auf 8.000 DM festgesetzten Streitwert auf 50.000 DM heraufzusetzen, ist zulässig (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, § 25 Abs. 3 GKG), aber unbegründet. Gemäß § [...]