LG Köln - Beschluss vom 26.06.1994 (12 T 220/94)
Mit der Klage hat der Kläger die Beklagte auf Zahlung von 2.000,-- DM und auf Räumung der von ihr innegehaltenen Mietwohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch - [...]