OLG Bremen - 27.03.1986 (2 W 21/86)
»In der Rechtspr. ist umstritten, ob der Beklagte, der nach einem Vergleich »die Kosten des Rechtsstreits« zu tragen hat, auch die Mehrkosten tragen muß, die durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts entstanden [...]