BGH - Beschluß vom 06.05.1998 (1 StR 59/98)
In den Fällen II 3, 4 und 5 der Urteilsgründe hat die Strafkammer ihre Annahme, es liege Mittäterschaft und nicht Beihilfe vor, ausschließlich mit dem Hinweis begründet, das Anmieten eines Pkw's - der entsprechend auch [...]