VG Freiburg - Beschluss vom 08.01.2019 (5 K 6324/18)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 11.250,-- EUR festgesetzt. Der nach § 80 Abs. 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4 und Satz 2 VwGO i.V.m. § 12 LVwVG und auch [...]