OLG Zweibrücken - Beschluss vom 01.08.2000 (6 UF 180/99)
Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist statthaft und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 629 a Abs. 2, 621 e Abs. 1, 621 Abs. 1 Nr. 6, 621 e Abs. 3, 516, 519 und 2Abs. 1 , [...]