OLG Rostock - Beschluss vom 23.05.2006 (11 WF 79/06)
Die gem. § 14 FGG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde des Antragsgegners, der das Familiengericht nicht abgeholfen hat, ist zulässig und begründet. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht der [...]