OLG Hamm - Urteil vom 13.02.2012 (II-6 UF 176/11)
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Februar 2012 monatlich im Voraus bis zum dritten eines jeden Monats Elementarunterhalt in Höhe von 1.335,00 € und Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 394,00 € zu zahlen. [...]