OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 09.07.2013 (6 UF 111/13)
Die Beschwerde wird als unzulässig kostenpflichtig verworfen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.500,- EUR. Mit dem vom Beschwerdeführer angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht [...]