OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.09.2000 (2 UF 104/00)
I. Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Sie haben einen am 13.10.1987 geborenen Sohn, der von der Ehefrau (Antragstellerin) betreut und versorgt wird. Die Parteien sind jeweils Miteigentümer zu 1/2 des Anwesens [...]