OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.01.2009 (11 Wx 80/08)
Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 22. Oktober 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: 640,93 € I. Auf [...]