VGH Hessen - Beschluss vom 30.03.2017 (6 B 870/17.R)
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1. März 2017 - 6 B 565/17 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Anhörungsrüge ist gemäß § 152a [...]