OLG Köln - Beschluß vom 18.02.1998 (16 W 6/98)
Durch den angefochtenen Beschluß hat das Landgericht den Streitwert für das Beweissicherungsverfahren auf 15.000,00 DM festgesetzt und der Wertbemessung einen entsprechenden Bruchteil des Interesses des Antragstellers [...]