OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.01.1998 (3 Wx 505/97)
I. Die Beteiligten zu 1 und 2 gehören der o.a. Wohnungseigentümergemeinschaft an. Die Wohnung der Beteiligten zu 1 befindet sich im Erdgeschoß, die Wohnung der Beteiligten zu 2 liegt darüber im ersten Obergeschoß des [...]