OLG Hamm - Urteil vom 28.01.2019 (3 U 63/17)
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 300.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2012 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte [...]