LAG Köln - Beschluss vom 06.10.2015 (11 Ta 154/15)
Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.02.2015 dahin gehend abgeändert, dass der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich auf 30.873,64 € festgesetzt [...]