LAG Köln - Beschluss vom 14.09.2012 (11 Ta 251/12)
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12.07.2012 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.06.2012 - 5 Ca 1324/12 - wird zurückgewiesen. Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sowie [...]