LAG Köln - Beschluss vom 27.09.2012 (11 Ta 196/12)
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2012 - 19 Ca 2269/12 - dahin gehend abgeändert, dass der Kläger eine monatliche Rate von 45,-- € zu [...]