LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.04.2006 (4 Ta 47/06)
I. Im Ausgangsverfahren klagte die Klägerin über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, neben dem Kündigungsschutzantrag verlangte sie eine Bruttomonatsvergütung von 1.344,00 EUR und die Erteilung eines [...]