LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.12.2006 (6 Ta 235/06)
1. Der Kläger hat seine Klage vom 08.08.2006 mit einem Feststellungsantrag nach § 4 KSchG und einem Weiterbeschäftigungsantrag eingereicht, wobei unstreitig das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und der Kläger [...]