LAG Berlin - Beschluss vom 19.09.2003 (5 Ta 1841/03)
1. Die entsprechend § 252 ZPO statthafte sofortige Beschwerde des Klägers ist fristgemäß und formgerecht beim ArbG Berlin eingelegt worden, das ihr durch Beschluss vom 12.09.2003 nicht abgeholfen hat. 2. Die sofortige [...]