OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.01.2016 (1 A 1862/14)
Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.953,92 Euro festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 VwGO gestützte [...]