OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.01.2010 (12 E 1493/09)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde ist nicht begründet. Die entscheidungstragende Annahme des [...]