LSG Chemnitz - Beschluss vom 03.03.2008 (L 3 B 187/07 AS-ER)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dresden vom 28. März 2007 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten der Antragstellerin sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die [...]