LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.10.2008 (L 27 P 40/08)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. Januar 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. [...]