LSG Bayern - Beschluss vom 11.01.2007 (L 19 B 636/06 R ER)
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 27.07.2006 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist, ob die aufschiebende [...]