LSG Hessen - Urteil vom 19.10.2006 (L 8 KR 23/06)
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 11. März 2005 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 266,38 EUR festgesetzt. Die [...]