LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.04.2006 (L 5 KR 890/06 ER-B)
I. Die Beschwerdeführerin wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den bevorstehenden Widerruf ihrer Zulassung zur Abgabe von Hilfsmitteln (§ 126 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, SGB V). Die [...]