BVerwG - Beschluß vom 20.06.2002 (5 B 39.02)
Die Beschwerde, welche erkennbar allein als Grundsatzbeschwerde (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) aufzufassen ist, wirft als revisionsgerichtlich klärungsbedürftig die Frage auf, 'ob das von dem Vater der Klägerin bezogene [...]