Am 17.12.2007 ist die Novelle des Rechtsberatungsrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden - BGBl. 2007 I S. 2840. Damit tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz am 01.07.2008 in Kraft.
Damit wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz mit seinem umfassenden Monopol für Rechtsanwälte durch ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Zukünftig dürfen auch andere Berufsgruppen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen anbieten, wenn diese als Nebenleistungen zu deren Berufs- und Tätigkeitsbild gehören. So können zum Beispiel Architekten ihre Bauherren in Zusammenhang mit den Bauprojekten rechtlich beraten.
Quelle: Bundesrat vom 13.11.2007
BGBl. I 2007, S. 2840
Quelle: Online Redaktion - Mitteilung vom 17.12.07