Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf soll den Umgang mit publikationspflichtigen Unternehmensdaten modernisieren.
Nach den Vorstellungen der Regierung erhält der Rechts- und Wirtschaftsverkehr künftig den elektronischen Zugriff auf offenzulegende Unternehmensdaten.
Um diese Vorgaben aus Brüssel zu erfüllen, müsse die in Deutschland bestehende Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen überwunden auf eine elektronische Registerführung umgestellt werden. Diese Registerführung bleibe den Amtsgerichten zugewiesen und werde durch die Umstellung in die elektronische Form vereinfacht. Die Länder müssten sicherstellen, dass sowohl die in den Registern enthaltenen Daten als auch die Bekanntmachung der Registereintragungen über das Internet zugänglich sind. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Unterlagen zum Handelsregister künftig "zwingend" in elektronischer Form eingereicht werden müssen.
Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 21.03.06