Der Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts/Zwangsvollstreckungsverfahrens“ ist anlässlich einer weiteren Arbeitsgruppen-Sitzung vom Bundesjustizministerium an die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen abgegeben worden.
Vor rund drei Jahren eingerichtet, um rechtliche und technische Möglichkeiten zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens auszuloten und konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten, konnte die Arbeitsgruppe nun ihre Ergebnisse präsentieren.
Im Wesentlichen kann die Arbeitsgruppe folgende Ergebnisse vorlegen:
- Die Vorarbeiten für den vom Bundesministerium der Justiz im Januar 2007 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes sind wesentlich auf die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückzuführen. Der Gesetzentwurf sieht eine Überarbeitung der für den Kontopfändungsschutz relevanten Vorschriften der Zivilprozessordnung, des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches sowie des Einkommensteuergesetzes vor. Durch effektiven Schutz bei Kontopfändungen sollen dem Schuldner künftig ohne aufwändiges Verfahren die Geldmittel verbleiben, die er existentiell für seinen Lebensbedarf benötigt. Das Kabinett wird sich voraussichtlich diesen Sommer mit dem Gesetzentwurf befassen.
- Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus Maßnahmen überprüft, um das Vollstreckungsverfahren durch den Einsatz moderner Informationstechniken effektiver zu gestalten. In die Untersuchung wurden die Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten einbezogen; wesentliches Ergebnis ist nunmehr ein Gesetzentwurf, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetversteigerungen durch Gerichtsvollzieher schafft. Um zu Gunsten aller Verfahrensbeteiligten einen höheren Erlös zu erzielen, sollen Gerichtsvollzieher künftig in der Lage sein, gepfändete Gegenstände über das Internet zu versteigern. Der Gesetzentwurf wird demnächst in den Abstimmungsprozess gegeben.
- Ebenfalls kurz vor dem Abschluss steht ein Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens ist, dass ein Schuldner, der nicht willens oder in der Lage ist, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Zahlung an den Gläubiger zu leisten, direkt zu Beginn des Verfahrens verpflichtet werden soll, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Zeitaufwändige, kostspielige und letztlich nutzlose Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher sollen so in diesen Fällen künftig entbehrlich werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus für den Gerichtsvollzieher die Möglichkeit vor, Daten des Schuldners bei Meldeämtern und anderen Stellen abzurufen, um so einen effektiveren Vollstreckungszugriff zu ermöglichen. In den Ländern sollen künftig zudem zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet werden, bei denen die bisher dezentral von den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse elektronisch abrufbar vorgehalten werden. Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2007 der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgelegt werden.
Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 23.05.07