Wer Aktien von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Staat hält, soll künftig besser seine Rechte als Aktionär wahrnehmen können.
Das sieht ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vor, nach dem ausländische und gebietsfremde Aktionäre künftig besser über die Geschäftspolitik informiert werden sollen.
Die Richtlinie soll der Tatsache Rechnung tragen, dass in der EU ein immer größerer Anteil des Aktienkapitals von ausländischen Investoren gehalten wird. Sie ist Teil eines Aktionsplans der Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU. Der Text muss noch von Parlament und Mitgliedstaaten gebilligt werden.
Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 11.01.06