Zwangsvollstreckung -

Härterer Kampf gegen Produktpiraten

Die Europäische Kommission will mit Hilfe des Strafrechts den Kampf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums verstärken.

Dazu hat die Brüsseler Behörde heute einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der ein EU-weit gültiges Mindeststrafmaß für diese Delikte vorsieht.

So sollen künftig Produktpiraten mit einer Geldstrafe von 100.00 bis 300.000 Euro oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden, wenn sie vorsätzlich und in gewerblichem Umfang geschützte Marken oder Produkte kopieren oder vertreiben. Die Mitgliedsstaaten können über diesen Strafrahmen hinausgehen.

Kriminelle Vereinigungen haben in den vergangenen Jahren ihre Aktivitäten bei der Produktnachahmung und –piraterie verstärkt, weil dieser Bereich hohe Gewinne verspricht und die Strafen vergleichsweise gering sind. Die EU-Richtlinie will nun EU-weit gültige Mindeststandards für die Ahndung solcher Vergehen setzen, um dadurch wirkungsvoll gegen Produktpiraten vorgehen zu können.

Mit dem heutigen Beschluss reagiert die EU-Kommission auf das Urteil des EuGH-Urteil vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03). Das Gericht hatte klar gestellt, dass bei Verletzungen von Gemeinschaftsrecht, die erforderlichen strafrechtlichen Vorschriften in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen.

Quelle: Europ. Kommission - Pressemitteilung vom 27.04.06