Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation zugestimmt.
Das Gesetz verschafft den Verbrauchern Zugang zu Informationen, die die Behörden auf dem Bereich des Lebens- und Bedarfsmittelsektors gesammelt haben. Der Bürger kann sich künftig genau über Verstöße gegen einschlägige Vorschriften und über Gesundheitsrisiken informieren. Die Behörden sollen insbesondere die Namen der Unternehmen veröffentlichen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat, die Länder in die vorgesehene Evaluation des neuen Verbraucherinformationsgesetzes einzubeziehen. Bei dieser Praxisüberprüfung soll darauf geachtet werden, wie die Unternehmen stärker in die verbraucherpolitische Verantwortung genommen, aber gleichzeitig die Belange kleiner und mittlerer Betriebe beachtet werden können. Herkunft und Produktionsverhältnisse von Lebensmitteln sollen transparenter werden, ebenso Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle. Die Behörden sollen dazu angehalten werden, ihre Informationen möglichst aktuell und benutzerfreundlich, zum Beispiel im Internet, zu veröffentlichen.
Überprüft werden soll auch, ob man die Auskunftsansprüche auf weitere verbraucherrelevante Bereiche ausdehnen kann und wie sich die Vorkehrungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse in der Praxis auswirken.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 22.09.06