Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen.
Dabei hat es sich auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen verständigt.
Mittelfristig sollen Erleichterungen bei der Unternehmensgründung und -übertragung geschaffen werden, z.B. durch eine Novelle des GmbH-Gesetzes und eine Reform des Handels- und Unternehmensregisters. Im Umsatzsteuerrecht wird die Summe verdoppelt, ab der die Steuer nur auf tatsächlich vereinnahmte Rechnungsbeträge zu entrichten ist (sog. Ist-Besteuerungsgrenze). Der Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers sowie die herkömmliche Lohnsteuerkarte sollen entbehrlich werden. Darüber hinaus sollen zahlreiche abfallrechtliche Vorschriften gebündelt sowie das bislang zersplitterte Umweltrecht insgesamt vereinfacht und in einem neuartigen Umweltgesetzbuch zusammengeführt werden.
Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 25.04.06