Verkehrsrecht -

Haschisch-Konsumenten droht Führerschein-Entzug

VG Aachen, Beschl. v. 05.12.2011 - 3 L 457/11

Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren.

Darum geht es:

Der Antragsteller war im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese dem Antragsteller die Fahrerlaubnis.

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Aachen mit entschieden hat.

Wesentliche Entscheidungsgründe:

Nach der Fahrerlaubnisverordnung ist derjenige ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiert und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen kann

Letzteres sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahydrocannabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis).

Quelle: VG Aachen - Pressemitteilung vom 13.12.11