Renditeerwägungen können eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht begründen.
Das Sozialgericht Aachen hat sich mit verschiedenen Fragen betreffend die sog. "Bürgerversicherung" beschäftigt. Hierbei handelt es sich um eine…
Das Bundessozialgericht hat eine Anfrage beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit der Voraussetzungen für Bundeserziehungsgeld an…
Das Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen.
Darlehen an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht als Einkommen angerechnet.
Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit genießen Arbeitnehmer nur unter engen Voraussetzungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Eine Rückforderung von Kindergeld muss auch bei dem Leistungsanspruch eines ALG-II-Beziehers berücksichtigt werden.
Ein Lottogewinn wird als Einnahme angerechnet und Arbeitslosengeld-II-Leistungen werden entsprechend reduziert.
Geld zur Überbrückung von finanziellen Engpässen muss bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden.
Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht bei einem Unfall, der nicht auf dem direkten Arbeitsweg geschieht.
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