Energieausweise werden Pflicht

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Energieausweises ist mit einem Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung durch die zuständigen Ministerien eingeleitet worden.

Die Novellierung soll die europarechtlichen Vorgaben in deutsches Recht umsetzen, sich dabei aber enger an der EU-Richtlinie halten als der ursprüngliche Entwurf der rot-grünen Bundesregierung. Die neuen Energieausweise müssen künftig bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden. Der teilweise erbittert geführte Streit um die Bedarfs- oder Verbrauchsorientierung des Energieausweises wurde durch ein Optionsrechtrecht gelöst.

Eigentümer und Vermieter sollen danach zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen dürfen.

 

 

 

Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden.

 

 

 

Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.

 

 

 

Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 07.04.06