Der DAV hat eine Stellungnahme über den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren“ vorgelegt.
In der Stellungnahme Nr. 54/07 vom 27. November 2007 begrüßt der DAV grundsätzlich die generelle Ausrichtung in dem Referentenentwurf, von den in der bisherigen Diskussion vertretenen Grundmodellen die so genannte vermittelnde (kleine) Lösung vorzuschlagen.
Danach kommt es für die Zulässigkeit von Erfolgshonorarvereinbarungen im Einzelfall auf besondere Umstände der Angelegenheit an. Die im Referentenentwurf vorgesehenen umfangreichen Informations- und Belehrungspflichten für den Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten bewertet der DAV dagegen überwiegend kritisch und macht dazu konkrete Änderungsvorschläge. Der Gesetzentwurf enthält nicht nur ein Konzept für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Erfolgshonorarvereinbarungen, sondern sieht auch allgemeine Änderungen für Vergütungsvereinbarungen vor. Auch dazu nimmt der DAV Stellung. Weiter zur
Stellungnahme.
BMJ Referentenentwurf
Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Quelle: DAV - Pressemitteilung vom 30.11.07
Erstellt von DAV