In seiner Stellungnahme zur geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichsweisen die Länder inzahlreichen Änderungsvorschlägen und Prüfbitten auf Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf hin, insbesondere bei den geplanten Einzelheiten des Ausgleichs, bei Verfahrensvorschriften und Übergangsregelungen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will den Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung vereinfachen und beschleunigen. Nach dem Grundsatz der internen Teilung soll künftig jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehe erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Eheleute sollen sich nicht Jahre nach der Scheidung noch einmal über Fragen der Versorgung auseinander setzen müssen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich das Vorsorgevermögen der Betroffenen durch das Prinzip der internen Teilung verringern könne. Er warnt davor, dass insbesondere ältere Ehegatten, die bereits einen erheblichen Teil ihrer Altersvorsorge angespart haben, über Gebühr belastet werden.
In zahlreichen Änderungsvorschlägen und Prüfbitten weisen die Länder auf Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf hin, insbesondere bei den geplanten Einzelheiten des Ausgleichs, bei Verfahrensvorschriften und Übergangsregelungen. Bedenken äußern sie auch gegen die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung der Landesbeamtenversorgung.
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehedauer auf drei Jahre auszudehnen und anstelle der Familiengerichte die Versorgungsträger mit der Anpassung wegen Unterhalts zu betrauen. Zur Erleichterung der Informationspflichten solle der elektronische Rechtsverkehr zwischen den Gerichten und den Versorgungsträgern eingeführt werden. Generell müssten die zusätzlichen Belastungen der Familiengerichte durch die geplante Reform so gering wie möglich gehalten werden.
Der Bundesrat warnt zudem vor erheblichen Belastungen für die Justizhaushalte, auf die die Begründung des Gesetzentwurfs nicht hinreichend eingehe. Die von der Bundesregierung prognostizierten Entlastungen seien dagegen nicht gesichert, heißt es in der Stellungnahme.
Weitere Informationen im Internet:
- Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 23.05.2008, BR-Drucks. 343/08
- Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf vom 24.06.2008, BR-Drucks. 343/1/08
Weitere Informationen zum Versorgungsausgleich im Rechtsportal:
- Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschlossen. BMJ, Pressemitteilung vom 21.05.2008
Horst-Heiner Rotax, Fortsetzungsbeitrag zur VA-Strukturreform
- Teil 1: Zur Ausgangslage und Geschichte des Versorgungsausgleichs
- Teil 2: Die fortgeltenden Grundsätze im künftigen Recht des Versorgungausgleichs
- Teil 3: Allgemeine Grundsätze, die im künftigen Recht des Versorgungsausgleichs aufgegeben werden sollen
- Teil 4: Einführung der obligatorischen Realteilung
- Teil 5: Nachteile der obligatorischen Realteilung
- Teil 6: Stärkung der Vertragsfreiheit
- Teil 7: Weitere Neuregelungen im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
- Teil 8: Veränderungen im Verfahrensrecht beruhend auf der Strukturreform im Versorgungsausgleich
- Teil 9 – Übergangsbestimmungen des Entwurfs für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Rechtsanwältin Carmen Grebe:
Veranstaltungshinweis zum Thema Strukturreform des Versorgungsausgleichs:
Weitere Informationen zu diesem Beitrag im Internet:
- Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 29.08.2007
- Ergänzung zum Diskussionsentwurf für ein VAStrRefG: Artikel 1, Teil 3 Übergangsvorschriften
- Zusammenfassung des Abschlussberichts der Kommission "Strukturreform des Versorgungsausgleichs"
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 04.07.08