Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 die Abzugsbeträge vom Einkommen für den Zeitraum 01.07.2009 bis 30.06.2010 angepasst.
Am 22.06.2009 ist die aktuelle Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 - PKHB 2009) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2009, 1340) verkündet worden.
Entsprechend der neuen Bekanntmachung gelten vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind
- für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 180 Euro (statt bisher 176 Euro),
- für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner, 395 Euro (statt bisher 386 Euro) und
- für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, 276 Euro (statt bisher 270 Euro).
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Quelle: Online-Redaktion - Meldung vom 24.07.2009 vom 24.07.09